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Lehrgänge und Kurse

Ausbilder Rettungsschwimmen, Teil 2/2 Rettungsschwimmen (Nr.: 2021-0033)

Lehrschein, Teil 3/3

Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe

Interessenten, die eine Ausbilderqualifikation "Ausbilder Rettungsschwimmen" (183) oder die Ausbilderqualifikation "Lehrschein" (181) erwerben möchten.

Voraussetzungen
(einzureichen bis 30.11.-0001)
  • Mindestalter 17 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung
  • DRSA Silber (nicht älter als 2 Jahre)
  • EH-Kurs (9 LE, nicht älter als 2 Jahre)
  • Gemeinsamer Grundausbildungsblock (30 LE)
  • Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen
  • Betreutes Praktikum "Rettungsschwimmen"
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG erworben werden:
  • Fachausbildung Rettungsschwimmen
Inhalt
  • Rettungsschwimmausbildung in Theorie und Praxis
  • Grundlegende methodische Aspekte beim Rettungsschwimmen und Schnorcheltauchen / Lehrproben im Rettungsschwimmen
  • Körperliche Fähigkeiten für das Rettungsschwimmen und Schnorcheltauchen
  • Altersgerechte, entwicklungsgemäße Aufgaben im Rettungsschwimmen und Schnorcheltauchen
  • Rechtliche Grundlagen / Ausfsichtspflicht des Ausbilders in öffentlichen Bädern und an öffentlichen Gewässern / Fallbeispiele
  • Versicherung / Fallbeispiele
  • Die DPO S / RS
  • Lehrgangswesen / Administration
Ziele

-- Erwerb der Ausbilderqualifikation "Ausbilder Rettungsschwimmen" sofern eine Teilnahme an Fachmodul RS1 und RS2 + Prüfung gemäß RRL (10. Auflage 2019 (Korrektur)) erfolgten. -- Erwerb der Lizenz "Lehrschein" sowie der "Trainer – C Lizenz Breitensport Rettungsschwimmen", sofern eine Teilnahme an Fachmodul Ausbilder RS1 und RS2 sowie am Fachmodul Ausbilder S + Prüfung gemäß RRL (10. Auflage 2019 (Korrektur)) erfolgten.

Veranstalter
LV Rheinland-Pfalz
Verwalter
DLRG Bildungszentrum RLP (Kontakt)
Leitung
Anja Geisel
Referent(en)
Achim Rohles, Amelia Geisel, Astrid Kamps, Hermann Kamp, Marvin Schneiders, Sophie Geisel, Uwe Kamps
Veranstaltungsort
DLRG-Bildungszentrum Rheinland-Pfalz, Bergstraße 18, 56332 Lehmen
Termin
25.09. bis 26.09.21 (ganztägig) - DLRG-Bildungszentrum Rheinland-Pfalz: 56332 Lehmen, Bergstraße 18

Meldeschluss
18.07.2021 00:00
Teilnehmerzahl
Minimal: 15
Maximal: 20
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 90,00 € für Übernachtung (im Doppelzimmer), Verpflegung, Lehrgang (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. Bitte beachten: Bei Abmeldung vom Lehrgang nach Anmeldeschluss fallen Kosten an)
  • 110,00 € für Teilnehmer aus anderen Landesverbänden / Leistungen s.o. (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. Bitte beachten: Bei Abmeldung vom Lehrgang nach Anmeldeschluss fallen Kosten an)
  • 19,50 € für Einzelzimmerzuschlag (falls gewünscht und vorhanden) (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. Bitte beachten: Bei Abmeldung vom Lehrgang nach Anmeldeschluss fallen Kosten an)
Mitzubringen sind

Lehrpaket für Lehrscheinanwärter, Schreibzeug, Badekleidung

Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung ist vorgesehen
Sonstiges

Die Prüfung findet statt am 20.11.2020.
Die Teilnahmebescheinigung berechtigt den Teilnehmer, an Prüfungen zum Erwerb der Qualifikation Ausbilder Schwimmen/Ausbilder Rettungsschwimmen/Lehrschein der DLRG bis einschließlich 31.12.2023 teilzunehmen, wenn bis dahin die entsprechende Fachausbildung absolviert wurde und die weiteren Voraussetzungen laut RRL (10. Auflage 2019 (Korrektur)) erfüllt sind. Zur Teilnahme an der Prüfung erfolgt eine gesonderte Zulassung/Einladung.
Die aktive Teilnahme an der praktischen Wasserarbeit ist Voraussetzung für die Erlangung der entsprechenden Lerneinheiten, d. h. praktische Lerneinheiten, an denen nicht aktiv teilgenommen wurde, werden nicht bescheinigt.

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