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Lehrgänge und Kurse

Ausbilder Schwimmen (KKS-Lückenschluss) (Nr.: 2021-0044)

Ausbilder Schwimmen für Inhaber der KKS Lizenz

Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe

DLRG Ausbilder mit einer gültigen KKS Lizenz

Voraussetzungen
(einzureichen bis 30.11.-0001)
  • Mindestalter 18 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • DRSA Silber (nich älter als 2 Jahre)
  • EH-Kurs (9 LE, nach BAGEH, nicht älter als 2 Jahre)
  • gültige KKS-Lizenz
  • Personalbogen, Ehrenkodex, Gesundheitserklärung
  • Befürwortung der entsendenden Gliederung
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG erworben werden:
  • Ausbilder Schwimmen
Inhalt
  • Gemeinsamer Grundausbildungsblock - Personen- und vereinsbezogene Teil: Satzung, Prüfungsordnungen, Humanität, Ordnungen etc.
  • Lehrproben im Schwimmen
  • Prüfungsbogen Ausbilder Schwimmen
Ziele

Erwerb der Qualifikation "Ausbilder Schwimmen" und damit Berechtigung zur Abnahme aller Schwimmprüfungen

Veranstalter
LV Rheinland-Pfalz
Verwalter
DLRG Bildungszentrum RLP (Kontakt)
Leitung
Anja Geisel
Referent(en)
Claudia Duckwitz
Veranstaltungsort
DLRG-Bildungszentrum Rheinland-Pfalz, Bergstraße 18, 56332 Lehmen
Termin
10.07.21 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr - DLRG-Bildungszentrum Rheinland-Pfalz: 56332 Lehmen, Bergstraße 18

Meldeschluss
05.06.2021 00:00
Teilnehmerzahl
Minimal: 10
Maximal: 15
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 80,00 € für eintägiger Lehrgang ohne Übernachtung, Verpflegung, Lehrgang (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. Bitte beachten: Bei Abmeldung vom Lehrgang nach Anmeldeschluss fallen Kosten )
Mitzubringen sind

Ausbilderhandbuch Schwimmen, Schwimmsachen, Schreibutensilien

Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung ist vorgesehen
Sonstiges

Anmeldung: ausschließlich  KKS-Lizenzinhaber, die ihre Lizenz nach 2001 erworben haben.
Die aktive Teilnahme an der praktischen Wasserarbeit ist Voraussetzung für die Erlangung der entsprechenden Lerneinheiten, d. h. praktische Lerneinheiten, an denen nicht aktiv teilgenommen wurde, werden nicht bescheinigt.
Die genauen Lehrgangszeiten werden den Lehrgangsteilnehmern mit dem Lehrgangsplan bekannt gegeben werden.

Dokumente

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