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Lehrgänge und Kurse

Ausbildungsassistent Kompaktlehrgang (Nr.: 2021-0047)

Schwimmen und Rettungsschwimmen

Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe
Aktive Helfer im Anfängerschwimmen, Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung; Interessenten am Erwerb einer Ausbilderqualifikation im Bereich Schwimmen/Rettungsschwimmen
Voraussetzungen
(einzureichen bis 30.11.-0001)
  • Mindestalter 15 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
  • Erste-Hilfe-Ausbildung (312), nicht älter als 2 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze (151), nicht älter als 2 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Mitgliedschaft in der DLRG oder Bewerber des öffentlichen Dienstes
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG erworben werden:
  • Gemeinsame Assistentenausbildung
  • Ausbildungsassistent Schwimmen
  • Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen
Inhalt
Inhalte gem. Rahmenrichtlinien, Teil B, Kapitel I "Vorstufenqualifikationen"
Ziele
Erwerb des Ausbildungsassistenten Schwimmen (PO 171) und
Erwerb des Ausbildungsassistenten Rettungsschwimmen (PO 172)
Veranstalter
LV Rheinland-Pfalz
Verwalter
DLRG Bildungszentrum RLP (Kontakt)
Leitung
Anja Geisel
Referent(en)
Daniel Alvarez, Hermann Kamp, Marvin Schneiders, Philipp Schreiner, Sebastian Beck, Sophie Geisel
Veranstaltungsort
DLRG-Bildungszentrum Rheinland-Pfalz, Bergstraße 18, 56332 Lehmen
Termin
18.10. 09:00 Uhr bis 22.10.21 15:00 Uhr - DLRG-Bildungszentrum Rheinland-Pfalz: 56332 Lehmen, Bergstraße 18

Meldeschluss
27.09.2021 23:59
Teilnehmerzahl
Minimal: 12
Maximal: 20
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 520,00 € für Teilnahme an der Kompaktausbildung, Verpflegung, Übernachtung, Eintritt ins Bad (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. )
  • 550,00 € für Teilnehmer aus anderen LVs, Teilnahme an der Kompaktausbildung, Verpflegung, Übernachtung, Eintritt ins Bad (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. )
  • 19,50 € für Einzelzimmerzuschlag je Nacht (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. )
  • 15,00 € für Stornierungsgebühr (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. )
  • 520,00 € für Teilnahme an der Kompaktausbildung, Verpflegung, Übernachtung, Eintritt ins Bad (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. )
  • 520,00 € für Teilnahme an der Kompaktausbildung, Verpflegung, Übernachtung, Eintritt ins Bad (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. )
  • 520,00 € für Teilnahme an der Kompaktausbildung, Verpflegung, Übernachtung, Eintritt ins Bad (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. )
Mitzubringen sind
  • Schreibmaterial
  • Badekleidung
  • ABC Ausrüstung
Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung ist vorgesehen
Sonstiges
Die Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen nur am gesamten Lehrgang möglich.

Die Übernachtung ist obligatorisch, da wir auch die Abendstunden nutzen möchten, einerseits zur Teambildung, andererseits auch für Gruppenarbeiten und Vorbereitung des nächsten Lehrgangstags.

Die aktive Teilnahme an der praktischen Wasserarbeit ist Voraussetzung für die Erlangung der entsprechenden Lerneinheiten, d. h. praktische Lerneinheiten, an denen nicht aktiv teilgenommen wurde, werden nicht bescheinigt.
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