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Aufgabenbeschreibung des Referates IuK

Das Referat hat folgende Aufgaben (die Aufzählungen sind beispielhaft):

  • Absprachen und Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Technischen Leitung Einsatz des Landesverbandes
    • Auswahl und Einsatz von qualifizierten Ausbildern / Prüfern
    • Absprachen von Ausbildungs- und Prüfungstätigkeiten
    • Beratung bei der Organisation und Aufstellung von Einsatzgruppen sowie deren fernmeldetechnischer Ausstattung
  • Federführende Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten IuK
    • Teilnahme an den Referenten-Fachtagungen (ReFa)
  • Verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung von Sprechfunkern, Ausbildern und Einsatzkräften nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung, der Sprechfunkdienstanweisung und ergänzenden Landesrechtlichen Bestimmungen
    • Verantwortlicher "Betriebsleiter" gemäß Ziffer 3.1 der Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG
  • Verantwortliche Überwachung der Einsatzfähigkeit der im LV eingesetzten Fernmeldemittel sowie der Befähigung der eingesetzten Sprechfunker
  • Absprachen und Zusammenarbeit mit den Referenten IuK der Bezirke
    • Vorgabe der Organisation und Überwachung der fachbezogenen Ausbildung
  • Informationsaustausch / Kontaktpflege mit/zu Behörden, Verbänden und anderen Organisationen
  • Federführende Durchführung der erforderlichen Genehmigungsverfahren zum Betreiben von Funkanlagen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und ergänzenden Verwaltungsvorschriften
    • Organisation / Verwaltung (An-, Ab- und Änderungsmeldungen) zu im LV RLP betriebenen Fernmeldemitteln des DLRG-Betriebsfunks und des BOS-Sprechfunks (Analog-und Digitalfunk)
    • Beratung der Untergliederungen bei der Beschaffung und der Inbetriebnahme von Fernmeldemitteln (Betriebsfunk, BOS-Funk, Rheinfunk)
  • Führung und Fortschreibung von fachbezogenen statistischen Daten
    • Erhebung von Jahresmeldungen über im LV vorhandene / betriebene Fernmeldemittel, Zusammenfassung der Meldungen und Weiterleitung an die vorgesehenen Empfänger 

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