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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. findest du hier .
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Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/Innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. (Quelle: www.juleica.de, Stand: 25.07.2015).
Die DLRG-Jugend Landesverband Rheinland-Pfalz erkennt den Gemeinsamen Grundausbildungsblock im Rahmen der JuLeiCa-Qualifizierung an. Der DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. erkennt die JuLeiCa-Qualifizierung im Rahmen des Gemeinsamen Grundausbildungsblocks an.
Der Einführungstermin für die gegenseitige Anerkennung ist der 01.01.2017.
Wenn der Teilnehmer zuerst die JuLeiCa erworben hat, werden ihm Ausbildungsinhalte der JuLeiCa anerkannt.
Der Teilnehmer muss verpflichtend Ausbildungsinhalte in der Ausbildung „Gemeinsamer Grundausbildungsblock, Teil 1, didaktisch/methodischer Teil“ besuchen.
Der Teilnehmer erhält hierüber eine Teilnahmebescheinigung.
Nach dem Besuch der zuvor genannten Lerneinheiten und der Vorlage einer gültigen JuLeiCa (Erwerb ab dem 01.01.2015) bekommt der Teilnehmer eine Urkunde / ATN-Nachweis über die Qualifizierung „Gemeinsamer Grundausbildungsblock“ (ATN 173, DPO 180.1) ausgehändigt.
Wenn der Teilnehmer zuerst die Qualifizierung „Gemeinsamer Grundausbildungsblock“ (kurz: GGAB) erworben hat, werden ihm Ausbildungsinhalte des GGAB anerkannt.
Der Teilnehmer muss verpflichtend an dem 3. JuLeiCa-Wochenende folgende Ausbildungsinhalte mit den JuLeiCa-Ergänzungsthemen für die GGAB-TN besuchen.
Der Teilnehmer erhält hierüber eine Teilnahmebescheinigung.
Nach dem Besuch der zuvor genannten Lerneinheiten und der Vorlage einer gültigen Urkunde / ATN-Nachweis über die Qualifizierung „Gemeinsamer Grundausbildungsblock“ (ATN 173, DPO 180.1) kann der Teilnehmer die JuLeiCa beantragen.
Die vor dem Stichtag 01.01.2015 ausgestellten JuLeiCas weisen nicht die erforderlichen Ausbildungsinhalte gemäß Anlage 1 „Ausbildungsinhalte GGAB-JuLeiCa“ auf, da diese nach einem anderen Ausbildungskonzept durchgeführt wurden. Das vor dem 01.01.2015 genutzte JuLeiCa-Ausbildungskonzept weist zu viele Abweichungen zu dem aktuellen JuLeiCa-Ausbildungskonzept auf. Demzufolge kann eine Anerkennung von JuLeiCas, die vor dem 01.01.2015 ausgestellt wurden nicht erfolgen.
Der Bereich Leitung Ausbildung im DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. schreibt einen Lehrgang „Erweiterung von der JuLeiCa zum GGAB“ aus. Nach Besuch dieses Lehrgangs erhält der Teilnehmer einen entsprechenden ATN.
Die Ausschreibung eines separaten Lehrgangs durch die DLRG-Landesjugend Rheinland-Pfalz wird erfolgen. Der Lehrgang heißt: „Erweiterung vom GGAB zur JuLeiCa (Tagesversion)“. Die Personen, die bereits die Qualifizierung „Gemeinsamer Grundausbildungsblock“ (ATN 173, DPO 180.1) abgeschlossen haben, melden sich zu diesem Lehrgang an. Nach Absolvierung dieses Lehrgangs kann die JuLeiCa beantragt werden.
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