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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. findest du hier .
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Um den Film zu starten, click einfach auf das Wort "Zeichentrickfilm" klicken.
Um die Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) kinderleicht zu erklären, haben wir einen Zeichentrickfilm entwickelt. Er stellt kurz und knackig die Strukturen und einige Standards Prävention und Intervention in diesem Bereich vor. Daher kann der Film insbesondere in der Arbeit mit Kindern unterstützend eingese
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Studien gehen davon aus, dass fast jedes dritte Mädchen und jeder siebte Junge mindestens einmal im Leben mit sexualisierter Gewalt konfrontiert ist, wobei in diesem Deliktbereich von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen wird.
Ein Kind erzählt seine Betroffenengeschichte siebenmal, bevor ihm ein Erwachsener glaubt. Allein diese nüchterne Zahl sollte alle im Verband Verantwortlichen aufrütteln und motivieren, Strukturen zu schaffen, die helfen, schnell zu reagieren.
Laut MiKADO (Missbrauch von Kindern: Ätiologie, Dunkelfeld, Opfer) – Studie, waren Betroffene bei ihrer ersten Erfahrung von sexualisierter Gewalt im Durchschnitt 9,5 Jahre alt. Nur ein Drittel dieser Gewalterfahrungen wurde mitgeteilt und gehört, gerade einmal 1% wird Ermittlungsbehörden oder Jugendämtern bekannt.
Auch in der DLRG kann jede/r von sexualisierter Gewalt betroffen sein.
Anlässlich des LV-Rates am 02.12.2017 hielt Oliver Kalb, Leiter Abteilung Gesellschaftspolitik, Landessportbund Rheinland-Pfalz, einen aufschlussreichen Kurzvortrag mit Fakten und Zahlen über sexualisierte Gewalt im Sport.
Der Flyer des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung klärt auf, wann bei der Jugendarbeit in der DLRG das Erweiterte Führungszeugnis verpflichtend ist.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn körperliche, geistige und seelische Grundbedürfnisse, die Kinder haben, durch Verantwortliche missachtet werden. Sexualisierte Gewalt ist eine Form der Kindeswohlgefährdung.
Der/die Täter/in nutzt die Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes oder Jugendlichen zu befriedigen. Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ macht deutlich, dass es sich dabei nicht um eine gewalttätige Form der Sexualität handelt, sondern um Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität.
Um diesem Anspruch Rechnung zu tragen wurde vom 18. Bundesjugendtag 2016 das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt für ein gewaltfreies Miteinander Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt für ein gewaltfreies Miteinander in der DLRG-Jugend (PDF, 1,8 MB) der DLRG-Jugend einstimmig beschlossen.
in Kernpunkte des Schutzkonzeptes sind die flächendeckende Thematisierung sowie Sensibilisierung, Benennung und Qualifizierung von Ansprechpersonen und Krisenteams. Im Fokus stehen daneben individuelle Risikoanalysen um Gefährdungspotentiale zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Das Schutzkonzept kannst du entweder auf dieser Internetseite downloaden oder über das Bundesbüro der DLRG-Jugend unter info@dlrg-jugend.de bestellen.
Darüber hinaus wurde eine Handreichung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der DLRG-Jugend "Umgang mit sexualisierter Gewalt in der DLRG-Jugend" (PDF, 1,7 MB) erstellt. Sie dient als Hilfestellung für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen und wurde in der 3. Auflage veröffentlicht. Das Handout kannst du im Bundesbüro unter info@dlrg-jugend.de bestellen.
Am 23. Januar 2014 wurde vom Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, die Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz u.a. mit dem Landesjugendring Rheinland-Pfalz getroffen.
Die DLRG Rheinland-Pfalz hat mit Schreiben vom 20.09.2014 seinen Beitritt zur rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII erklärt. Die Beitrittserklärung umfasst alle Bezirke und Ortsgruppen im Landesverband Rheinland-Pfalz.
Die Rahmenvereinbarung sieht für bestimmte Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit der vorherigen Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis vor. Sie wird verpflichtend, wenn beim Kreis Zuschüsse beantragt werden.
Das Erweiterte Führungszeugnis wird vom DLRG'ler persönlich bei dem für den Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt mit dem dafür vorgesehenen Vordruck beantragt. Die Antragsteller erhalten hierfür von der Gliederung ein Schreiben, in dem die Ausübung einer Ehrenamtlichen Tätigkeit bescheinigt und die Gemeinnützigkeit der Ortsgruppe mit den Daten des Bescheides über die Gemeinnützigkeit ausgewiesen wird.
An die Antragsteller ergeht der Hinweis, dass das Erweiterte Führungszeugnis Kosten verursacht, wenn nicht das vorgenannte Schreiben der Ortsgruppe beim Einwohnermeldeamt vorgelegt wird.
Das Erweiterte Führungszeugnis wird dem Antragsteller postalisch an seine Privatanschrift zugesandt. Danach kann jeder für sich entscheiden, ob er das Zeugnis dem Beauftragten in der Ortsgruppe zeigen möchte.
Alle DLRG'ler, welche eine Ausbilderqualifikation erwerben oder verlängern möchten, müssen eine unterschriebene Erklärung zum Ehrenkodex vorlegen. Diese hat das Präsidium am 08.07.2016 in seiner Sitzung beschlossen. Mit der Unterschrift verpflichtet sich jeder zur Einhaltung des Ehrenkodexes.
Seit dem 01.01.2023 gibt es das „Hilfetelefon sexualisierte Gewalt“ der DLRG-Jugend. Genauere Informationen und die Telefonzeiten findet ihr unter: https://dlrg-jugend.de/hilfetelefon/.
Reinhard Baumgarten (Leiter Ausbildung) und Elena Reißlandt (Stellv. Landesjugendvorsitzende).
(praevention@rp.dlrg.de)
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