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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. findest du hier .
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1. Lizenzinhaber (KKS und DPO 181, 182 ,183) - wird für Lizenzverlängerung mit 15 LE anerkannt
2. alle in der Ausbildung tätigen Personen (auch ohne Lizenz)
1. Gestaltung von Übungsstunden mit vielfältigen, spaßbringenden Bewegungsaufgaben
2. Schaffung motivationaler Rahmenbedingungen für Übungs- und Trainingsstunden
3. Vermittlung alternativer und effektiver Bewegungsformen zum Schwimmen & Rettungsschwimmen
4. Wissensvermittlung zur erfolgreichen Planung und Steuerung von Übungsstunden
5. Vermittlung von Hintergrundwissen
1. Badebekleidung
2. Schreibutensilien
3. eigenes Aquafitness-Material (sofern vorhanden)
Die aktive Teilnahme an der praktischen Wasserarbeit ist Voraussetzung für die Erlangung der entsprechenden Lerneinheiten, d. h. praktische Lerneinheiten, an denen nicht aktiv teilgenommen wurde, werden nicht bescheinigt.
Sollte dieses Modul zur Lizenzverlängerung genutzt werden, ist die Teilnahme samstags und sonntags jeweils bis zum Unterrichtsende notwendig.
Die genauen Lehrgangszeiten werden den Lehrgangsteilnehmern mit dem Lehrgangsplan bekannt gegeben. Die in der Ausschreibung angegebenen Zeiten sind als grobe Orientierung zu sehen.
In Abänderung der Teilnahmebedingungen gelten folgende Stornokostenregelungen:
Bei kurzfristiger Lehrgangsabsage durch den Teilnehmer kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.Nach einer Einzelfallprüfung können die Lehrgangsgebühren ggf. erlassen werden.
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