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Fachbereich Wasserrettungsdienst

Der Wasserrettungsdienst (kurz WRD) beschreibt die zumeist stationäre Überwachung von Wasserflächen zur Prävention von Wasserunfällen und dem schnellen Eingriff bei Gefahr für das menschliche Leben. Die Anforderungen an einen Rettungsschwimmer sind je nach Gewässerart unterschiedlich, weshalb unterschiedliche Module der Ausbildungen im Bereich Wasserrettungsdienst auf die verschiedenen Einsatzgebiete vorbereiten. Ein weiterer Einsatzschwerpunkt des Wasserrettungsdienstes ist die Veranstaltungsabsicherung (früher: mobiler Wasserrettungsdienst).

Außerdem bilden einzelne Module der Ausbildungen im Bereich Wasserrettungsdienst die Voraussetzungen für weitere fachspezifische Ausbildungen der Fachbereiche Boot, Tauchen, Information und Kommunikation, Katastrophenschutz und Strömungsrettung.
 

  • Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402)
  • Schwimmen in fließenden Gewässern (403)
  • Einsatz in Küstengewässern (404)
  • Einsatz in Dunkelheit (405)
  • Wasserretter-Ausbildung (411, ehemals Fachausbildung Wasserrettungsdienst)
  • Eisrettung (412)
  • Führungslehre (421)
  • Wachführer (431)
  • Ausbilder Wasserrettungsdienst (481)
  • Fortbildung für Ausbilder Wasserrettungsdienst (481-F)
  • Multiplikator Wasserrettungsdienst (491)

  • Module 401 - 412 in den Ortsgruppen, Kompetenzzentren und Bezirken
  • Wachführer und Ausbilder Wasserrettungsdienst im Landesverband und Bundesverband
  • Multiplikator Wasserrettungsdienst im Landesverband und Bundesverband

Im DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. finden die Ausbildungslehrgänge grundsätzlich auf den zuvor angegebenen Gliederungsebenen statt, denn wir haben hier jeweils ausreichend Ausbilder in den Regionen vertreten. Sollte es einen konkreten Lehrgangsbedarf geben, den eine Gliederung nicht abdecken kann, können sich diese gerne an ihre jeweils zuständigen Bezirke oder Kompetenzzentren wenden - hier werden in den allermeisten Fällen problemlos Ausbildungen angeboten werden können. Die Kompetenzzentren für Regionen ohne Bezirke sind:

  • Region Eifel-Mosel: Schweich / Trier-Stadt
  • Region Rhein-Mosel: Andernach
  • Region Vorderpfalz: Landau in der Pfalz

Zur Teilnahme am Wasserrettungsdienst in der DLRG, z.B. Dienst an DLRG-Wasserrettungsstationen oder Veranstaltungsabsicherungen.
Für weiterführende Lehrgänge, z.B. Bootsführer, Strömungsretter, Wachführer, Einsatztaucher.

Jedes DLRG Mitglied ab 12 Jahren, das die Eingangsvoraussetzungen erfüllt, kann mit der Ausbildung beginnen. Abschließen kann man die Wasserretter-Ausbildung mit 16 Jahren. Das Ziel ist es, auch junge Mitglieder schon früh an die Aufgaben im Wasserrettungsdienst heranzuführen.

Der Lehrauftrag wird nach dem Einsenden der Lizenzkopie (per E-Mail an die Referatsleitung), für insgesamt vier Jahre erteilt. Zusätzlich benötigt der Lizenzinhaber den Auftrag der örtlichen Gliederung, um Ausbildungen in deren Namen durchführen zu dürfen. Es braucht daher die Kombination von gültigem Lehrauftrag des zuständigen LVs und Ausbildungsaufrag der örtlichen Gliederung.

Neu ab 2024: Eine Lizenzverlängerung ist möglich, sofern der Lizenzinhaber 15 LE Fortbildung nachweisen kann. Mindestens 8 LE müssen dabei fachliche Fortbildung auf LV-oder BV-Ebene stattfinden. Die übrigen LE können aus fachübergreifenden Themen angerechnet werden, sofern dies im Rahmen einer Einzelfallprüfung positiv beschieden wurde.

Grundsätzlich kann eine fachspezifische Fortbildung außerhalb des Bereiches Wasserrettungsdienst nur für eine Verlängerung des Lehrauftrages verwendet werden. In der nachfolgenden Verlängerung können nur fachspezifische Fortbildungen Bereiches Wasserrettungsdienst oder fachspezifische Fortbildung eines anderen Fachbereiches verwendet werden, die nicht Bestandteil der vorhergehenden Verlängerung gewesen waren. Hierdurch soll eine Diversifikation des Wissens der Ausbilder erreicht werden.

In regelmäßigen Abständen werden durch den Fachbereich geeignete Fortbildungsmöglichkeiten evaluiert, die den Referatsleitern in den Gliederungen zugänglich gemacht werden.

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