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UAV / UAS (Drohnen) in der DLRG 

Drohnen, in der Fachwelt auch Unmanned Aerial Vehicles (UAV) genannt, bieten enorme Einsatzmöglichkeiten und werden immer häufiger auch in der Gefahrenabwehr eingesetzt. Für die DLRG sind derzeit grundsätzlich folgende Einsatzoptionen denkbar: die Lageerkundung unübersichtlicher Einsatzstellen, Flächen oder Hochwassergebiete, die Lagedarstellung bzw. Einsatzdokumentation (PuMA) sowie die Personensuche auf dem Wasser oder an Land (mit Wärmebildkamera).


Der DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz erhielt als Zentrale Einrichtung Landesvorhaltung Katastrophenschutz (kurz: ZELK) drei Einsatzdrohnen, die disloziert im Norden, in der Mitte und im Süden von Rheinland-Pfalz stationiert wurden.

Die Einsatzdrohnen wurden mit Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz beschafft. Die Aufwendungen der Zentralen Einrichtung Landesvorhaltung Katastrophenschutz der DLRG in Rheinland-Pfalz werden aufgrund des Bescheides des Ministeriums des Innern und für Sport mit einem Landesanteil von 85% gefördert. Eine Kooperation aus fünf Wasserrettungsteileinheiten im ehemaligen Bezirk Vorderpfalz, der Wasserrettungszug des Rhein-Hunsrück-Kreises und eine Kooperation aus zwei Wasserrettungsteileinheiten im Bezirk Westerwald-Taunus bekamen je eine der heißbegehrten Einsatzdrohnen.

Am 17.11.2018 erfolgte im Bildungszentrum des DLRG Landesverbandes die Übergabe der Einsatzdrohnen sowie eine erste gerätegebundene Einweisung und Ausbildung der Drohnenpiloten. Eine speziell auf die Anforderungen im Einsatz abgestimmte Ausbildung für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) schloss sich Anfang Februar 2019 an.

Die hier speziell geschulten und ausgebildeten Kameradinnen und Kameraden stehen nun zur Unterstützung der DLRG-Einsatzkräften vor Ort bereit.

Das anhand der neuen, ab April gültigen, Verordnung entwickelte Merkblatt E0-001-17 soll UAV-interessierten Gliederungen als Leitfaden und Hilfestellung in der Beschaffung und dem Umgang mit derartigen Geräten dienen. Es stellt dabei lediglich den aktuellen Stand der technischen und rechtlichen Entwicklung dar und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Als Ansprechpartner für Rückfragen steht die Bundesgeschäftsstelle unter der E-Mail Adresse einsatz@bgst.dlrg.de zur Verfügung.

 

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