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Sanitätsdienst

Der Sanitätsdienst der DLRG arbeitet in erster Linie als Unterstützung der Wasserrettung. Im Ernstfall koordiniert der Sanitätsdienst auch die Versorgung von Verletzten, bis hin zum Abtransport durch den Rettungsdienst. Sanitäter ist im Allgemeinen eine Bezeichnung für nicht-ärztliches Personal im Sanitäts-/Rettungsdienst sowie im Speziellen für eine Person, die eine Sanitätsausbildung absolviert hat

Der Sanitätsdienst dient der Vertiefung und Erweiterung der Inhalte eines Erste-Hilfe-Lehrgangs. Die DLRG hat dazu eigene Ausbildungspläne entworfen und bietet wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eine einheitliche Sanitätsgrundausbildung an. In diesem Rahmen werden Person mit der Ausbildungsstufe A als Sanitätshelfer und ab Stufe B als Sanitäter bezeichnet.

Die Sanitätsausbildung stellt auch eine Zusatzqualifikation der DLRG dar, hiermit werden Helfer zusätzlich für die erweiterte Erstversorgung von Betroffenen als auch für die Sicherung der eigenen Einsatzkräfte vorbereitet.

Die Ausbildung umfasst medizinische Themen wie Anatomie und Physiologie, Lebensbedrohliche Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf, Schädel-Hirn-, Poly-, Thorax- und Bauchtrauma, thermische Schäden, Infektionskrankheiten, gynäkologische Notfälle, Unfälle mit Gefahrstoffen/Vergiftungen, Rettung und Transport, akute Erkrankungen der Gefäße, Diabetes mellitus, Schockbekämpfung, Stromunfälle, Knochenbrüche, Herzkrankheiten, allgemeine Notfälle und Bagatellverletzungen. 

Darüber hinaus werden gerätekundliche Teile wie Umgang mit Blutdruck- und Blutzuckermessgeräten, Absaugungs- und Beatmungshilfsmitteln (Beatmung mit dem Beatmungsbeutel, Einführen eines Güdel-Tubus) sowie Schienungs- und Transportmitteln vermittelt. Weiterhin werden Kenntnisse für die Assistenz und Vorbereitung ärztlicher Maßnahmen wie Injektion, Infusion und Intubation sowie über das Medizinproduktegesetz und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vermittelt.

Am Ende der Sanitätsausbildung finden schriftliche und praktische Prüfungen statt.

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