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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. findest du hier .
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Interessierte, die eine Ausbilderqualifikation "Ausbilder Rettungsschwimmen" (183) erwerben möchten;
Interessierte, die bereits einen Ausbilder Schwimmen (182) haben und die ergänzende Ausbildung/Prüfung zum Ausbilder Rettungsschwimmen machen möchten
- Erwerb der Ausbilderqualifikation "Ausbilder Rettungsschwimmen", sofern eine Teilnahme an den Fachmodulen RS1 und RS2 + Prüfung gemäß RRL (11. Auflage 2025) erfolgten. -- Erwerb der Lizenz "Lehrschein" sowie der "Trainer – C Lizenz Breitensport Rettungsschwimmen", sofern eine Teilnahme an den Fachmodulen Ausbilder RS1 und RS2 sowie am Fachmodul Ausbilder S + Prüfung gemäß RRL (11. Auflage 2025) erfolgten.
Zur Teilnahme an der Prüfung erfolgt eine gesonderte Zulassung/Einladung durch die Lehrgangs-/Prüfungsleitung. Die Prüfung findet statt am 17.10.2026.
Die Nachweise zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen MÜSSEN spätestens am 16.08.2026 der Lehrgangsleitung per Upload zugegangen sein. Eine Nichtvorlage zu diesem Termin kann die Lehrgangsteilnahme gefährden!
Die Teilnahmebescheinigung berechtigt den Teilnehmer, an Prüfungen zum Erwerb der Qualifikation Ausbilder Schwimmen/Ausbilder Rettungsschwimmen/Lehrschein der DLRG bis einschließlich 31.12.2028 teilzunehmen, wenn bis dahin die entsprechende Fachausbildung absolviert wurde und die weiteren Voraussetzungen laut RRL (11. Auflage 2025) erfüllt sind. Zur Teilnahme an der Prüfung erfolgt eine gesonderte Zulassung/Einladung.
Die aktive Teilnahme an der praktischen Wasserarbeit ist Voraussetzung für die Erlangung der entsprechenden Lerneinheiten, d. h. praktische Lerneinheiten, an denen nicht aktiv teilgenommen wurde, werden nicht bescheinigt.
Die genauen Beginn-/Endezeiten des Lehrgangs werden den Teilnehmern mit dem Lehrgangsplan bekannt gegeben werden.
Lehrscheinanwärtern wird empfohlen im DLRG Bildungszentrum in Lehmen zu übernachten. Nach Lehrgangsende am Abend werden noch Inhalte thematisch für den nächsten Tag mit Unterstützung der Ausbilder vorbereitet. Diese Ausarbeitungen haben zum Teil Prüfungsrelevanz.
In Abänderung der Teilnahmebedingungen gelten folgende Stornokostenregelungen:
Bei kurzfristiger Lehrgangsabsage durch den Teilnehmer kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.Nach einer Einzelfallprüfung können die Lehrgangsgebühren ggf. erlassen werden.
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