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Lehrgänge und Kurse

Ausbilder Rettungsschwimmen (Nr.: 2026-0202)

im Rahmen der Lehrscheinkompaktwoche
Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe

Interessierte, die eine Ausbilderqualifikation "Ausbilder Rettungsschwimmen" (183) erwerben möchten; 

Interessierte, die bereits einen Ausbilder Schwimmen (182) haben und die ergänzende Ausbildung/Prüfung zum Ausbilder Rettungsschwimmen machen möchten

Voraussetzungen
(einzureichen bis 16.08.2026)
  • Mindestalter 18 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Anerkennung der Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen nebst Ausführungsbestimmungen
  • DRSA Silber (nicht älter als 2 Jahre)
  • EH-Kurs (9 LE nach BAGEH, nicht älter als 2 Jahre)
  • Gemeinsamer Grundausbildungsblock (180.1, 30 LE)
  • Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen (173)
  • Betreutes Praktikum "Rettungsschwimmen"
  • Mitgliedschaft in der DLRG (wird automatisch geprüft bzw. bei Heimatgliederung angefragt, sofern möglich)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung
  • Personalbogen
  • Bestätigung über die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
  • Antrag auf Erteilung einer Qualifikation oder Antrag auf Erteilung einer DOSB-Lizenz
  • Ehrenkodex
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG erworben werden:
  • Ausbilder Rettungsschwimmen
  • Lehrschein
Inhalt
  • Erlernen sportlicher Bewegung / Grundlagen der Biomechanik / Motorik / Koordination
  • Grundlegende methodische Aspekte des Schwimmens für den Rettungsschwimmer – Praktische Übungen / Fehlerkorrektur
  • Humanität und Sport / Leistungs- und Breitensport / Sportliche Konzepte / Antidoping
  • Anatomisch – physiologische Grundlagen des menschlichen Organismus
  • Gerätekunde (Phantome und Wiederbelebungsgeräte), Hygiene, HLW - Praxis
  • Lehrproben Anatomie und Physiologie der HLW
  • Rechtliche Grundlagen: Aufsichtspflicht und Garantenstellung; Straftaten gegen die „Sexuelle Selbstbestimmung“ / Ehrenkodex / Versicherungsfälle
  • Erarbeitung von Übungsreihen / Lehrproben im Rettungsschwimmen
Ziele

- Erwerb der Ausbilderqualifikation "Ausbilder Rettungsschwimmen", sofern eine Teilnahme an den Fachmodulen RS1 und RS2 + Prüfung gemäß RRL (11. Auflage 2025) erfolgten. -- Erwerb der Lizenz "Lehrschein" sowie der "Trainer – C Lizenz Breitensport Rettungsschwimmen", sofern eine Teilnahme an den Fachmodulen Ausbilder RS1 und RS2 sowie am Fachmodul Ausbilder S + Prüfung gemäß RRL (11. Auflage 2025) erfolgten.

Veranstalter
LV Rheinland-Pfalz
Verwalter
DLRG LV RLP, Referat Lizenzen (seminare.ausbildung@rlp.dlrg.de, Tel: 02607963130)
Veranstaltungsort
DLRG-Bildungszentrum Rheinland-Pfalz, Bergstraße 18, 56332 Lehmen
Termin
14.10. 09:00 Uhr bis 18.10.26 17:00 Uhr - DLRG-Bildungszentrum Rheinland-Pfalz: 56332 Lehmen, Bergstraße 18

Meldeschluss
16.08.2026 23:59
Teilnehmerzahl
Maximal: 5
Teilnehmerkreis
Es sind nur Mitglieder bestimmter DLRG-Gliederungen zugelassen.
  • Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Gebühren
  • 620,00 € für Übernachtung (im Doppelzimmer), Verpflegung, Lehrgang (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. Bitte beachten: Bei Abmeldung vom Lehrgang nach Anmeldeschluss fallen Kosten a)
  • 700,00 € für für Teilnehmer aus anderen Landesverbänden / Leistungen s.o. (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. Bitte beachten: Bei Abmeldung vom Lehrgang nach Anmeldeschluss fallen Kosten a)
  • 15,00 € für Einzelzimmerzuschlag ( falls gewünscht und vorhanden )
Mitzubringen sind
  • Lehrpaket für Lehrscheinanwärter (wird digital zur Verfügung gestellt)
  • Schreibutensilien
  • Badekleidung
  • digitales Endgerät (Laptop, Netbook etc.) - Ein Handy ist nicht ausreichend.
  • Grundausrüstung (Flossen, Maske, Schnorchel)
  • Medizinische Lehrprobe (Themenvergabe und weitere Informationen ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn)
  • Kurzvortrag (Themenvergabe und weitere Informationen ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn)
Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung ist vorgesehen
Sonstiges

Zur Teilnahme an der Prüfung erfolgt eine gesonderte Zulassung/Einladung durch die Lehrgangs-/Prüfungsleitung. Die Prüfung findet statt am 17.10.2026.

Die Nachweise zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen MÜSSEN spätestens am 16.08.2026 der Lehrgangsleitung per Upload zugegangen sein. Eine Nichtvorlage zu diesem Termin kann die Lehrgangsteilnahme gefährden!


Die Teilnahmebescheinigung berechtigt den Teilnehmer, an Prüfungen zum Erwerb der Qualifikation Ausbilder Schwimmen/Ausbilder Rettungsschwimmen/Lehrschein der DLRG bis einschließlich 31.12.2028 teilzunehmen, wenn bis dahin die entsprechende Fachausbildung absolviert wurde und die weiteren Voraussetzungen laut RRL (11. Auflage 2025) erfüllt sind. Zur Teilnahme an der Prüfung erfolgt eine gesonderte Zulassung/Einladung.


Die aktive Teilnahme an der praktischen Wasserarbeit ist Voraussetzung für die Erlangung der entsprechenden Lerneinheiten, d. h. praktische Lerneinheiten, an denen nicht aktiv teilgenommen wurde, werden nicht bescheinigt.
Die genauen Beginn-/Endezeiten des Lehrgangs werden den Teilnehmern mit dem Lehrgangsplan bekannt gegeben werden.

Lehrscheinanwärtern wird empfohlen im DLRG Bildungszentrum in Lehmen zu übernachten. Nach Lehrgangsende am Abend werden noch Inhalte thematisch für den nächsten Tag mit Unterstützung der Ausbilder vorbereitet. Diese Ausarbeitungen haben zum Teil Prüfungsrelevanz.

In Abänderung der Teilnahmebedingungen gelten folgende Stornokostenregelungen:

  • Stornierung bis zum Meldeschluss: kostenfrei,
  • Stornierung bis zum 14. Tag (inklusive) nach Meldeschluss: 50 % der gesamten Lehrgangskosten,
  • Stornierung ab dem 15. Tag nach Meldeschluss: 100 % der Lehrgangskosten.

Bei kurzfristiger Lehrgangsabsage durch den Teilnehmer kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.Nach einer Einzelfallprüfung können die Lehrgangsgebühren ggf. erlassen werden.

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