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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. findest du hier .
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Die Einweisung in die Lehrunterlage "Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" ist die Voraussetzung zur Durchführung von Lehrgängen im Bereich der Ersten Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gemäß Vorgaben der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe für die gesetzlichen Unfallversicherungen (QSEH) und der DLRG.
Weiter kann im Rahmen die Ausbilderlizenz "Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen" erlangt werden, wenn die entsprechnden Voraussetzungen erfüllt sind.
Die medizinisch-fachliche Ausbildung unterteilt sich in
Dieser Lehrgang ist BG gemeldet und ist damit auch zur Verlängerung der Lizenz Erste-Hilfe-Ausbilder geeignet.
Achtung: Die Unterbringung erfolgt ausschließlich im Doppelzimmer (Kein Einzelzimmer möglich!)
Einweisung in Lehrunterlage für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (DGUV Anhang 6)
Der Lehrgang vermittelt die Lehrqualifikation als Erste-Hilfe-Ausbilder bei Kindernotfällen (PO 385).
Hinweise:
Einreichung von geforderten Unterlagen:
Alle geforderten Unterlagen müssen vorab eingereicht werden. Alle Unterlagen in eine PDF-Datei zusammenfassen. Der Datei-Name muss Vor- und Nachname enthalten und an eh-san@rp.dlrg.de senden..
Der Nachweis der Unbedenklichkeit nach §72a SGB VIII kann durch Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses im Lehrgang erbracht werden - bitte KEINESFALLS FÜHRUNGSZEUGNISSE HOCHLADEN oder per Mail senden
Die weiteren Modalitäten zum eFZ folgen per Mail.
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