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Lehrgänge und Kurse

Einweisung Erste-Hilfe für Bildungs- & Betreuungseinrichtungen & Erste Hilfe-Ausbilder für Kindernotfälle 2025 (Nr.: 2026-0005)

Einweisung erfolgt nach den Vorgaben der DGUV
Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe
  • Erste-Hilfe-Ausbilder, die "Erste-Kurse für Bildung- und Betreuungseinrichtungen" nach Anhang 6 durchführen möchten. 
  • Interessenten an der Weiterqualifikation für Erste Hilfe-Ausbilder zum "Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen" 
Voraussetzungen
(einzureichen bis 02.04.2026)
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung
  • gültige Erste-Hilfe-Ausbilder-Lizenz gemäß den Vorgaben der DGUV
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG fortgebildet werden:
  • Erste Hilfe-Ausbilder für Kindernotfälle
Inhalt

Die Einweisung in die Lehrunterlage "Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" ist die Voraussetzung zur Durchführung von Lehrgängen im Bereich der Ersten Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gemäß Vorgaben der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe für die gesetzlichen Unfallversicherungen (QSEH) und der DLRG.

Weiter kann im Rahmen die Ausbilderlizenz "Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen"  erlangt werden, wenn die entsprechnden Voraussetzungen erfüllt sind. 

Die medizinisch-fachliche Ausbildung unterteilt sich in

  • Einweisung in die Lehrunterlage AV 315 "Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" nach DGUV 304-001 Anhang 6
  • Einweisung in die Lehrunterlage AV7
    • Die Vorlage der Bescheinigung 313 Erste-Hilfe bei Kindernotfällen (Voraussetzung zur Erlangung der Ausbilderqualifikation "Erste-Hilfe bei Kindernotfällen"  PO 385) kann  ggf. innerhalb von 6 Monaten danach eingereicht werden. 
  • Vermittlung und Vertiefung von fachlich-medizinischen Kenntnissen in der „Ersten Hilfe bei Kindernotfällen“

Dieser Lehrgang ist BG gemeldet und ist damit auch zur Verlängerung der Lizenz Erste-Hilfe-Ausbilder geeignet.

Achtung: Die Unterbringung erfolgt ausschließlich im Doppelzimmer (Kein Einzelzimmer möglich!)

Ziele

Einweisung in Lehrunterlage für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (DGUV Anhang 6) 

Der Lehrgang vermittelt die Lehrqualifikation als Erste-Hilfe-Ausbilder bei Kindernotfällen (PO 385).

 

Veranstalter
LV Rheinland-Pfalz
Verwalter
DLRG Bildungszentrum RLP (Kontakt)
Leitung
Hans-Dieter Hellrigel, Jaqueline Weichelt
Veranstaltungsort
DLRG-Bildungszentrum Rheinland-Pfalz, Bergstraße 18, 56332 Lehmen
Termin
18.04. 10:00 Uhr bis 19.04.26 16:30 Uhr - DLRG-Bildungszentrum Rheinland-Pfalz: 56332 Lehmen, Bergstraße 18

Meldeschluss
02.04.2026 20:00
Teilnehmerzahl
Minimal: 8
Maximal: 15
Teilnehmerkreis
Es sind nur Mitglieder bestimmter DLRG-Gliederungen zugelassen.
  • Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
  • Landesverband Baden e.V.
  • Landesverband Bayern e.V.
  • Landesverband Berlin e.V.
  • Landesverband Bremen e.V.
  • Landesverband Hamburg e.V.
  • Landesverband Hessen e.V.
  • Landesverband Niedersachsen e.V.
  • Landesverband Nordrhein e.V.
  • Landesverband Saar e.V.
  • Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
  • Landesverband Westfalen e.V.
  • Landesverband Württemberg e.V.
  • Landesverband Sonstiges
  • Landesverband Brandenburg e.V.
  • Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
  • Landesverband Sachsen e.V.
  • Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
  • Landesverband Thüringen e.V.
Gebühren
  • 180,00 € für TN Gebühr LV RLP (TN Gebühr - Unterbringung im Doppelzimmer)
  • 215,00 € für TN Gebühr externe TN nicht LV RLP
Mitzubringen sind
  • Schreibmaterial
  • ATN-Ordner
  • Folgende Ausbildungsvorschriften sind zum Lehrgang mitzubringen (gerne auch in elektronischer Form) und sind nicht Bestandteil der Lehrgangsgebühr.
    • Ausbildungsvorschrift AV315 "Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" (AV BBE)
      Best-Nr.: MatSt 14708044 oder ISC
    • Ausbildungsvorschrift "Erste Hilfe bei Kindernotfällen" (AV 7)
      Best-Nr.: MatSt 14708095 oder ISC
  • Die geforderten Nachweise über die Voraussetzungen sind bei Anmeldung elektronisch an eh-san@rp.dlrg.de zu senden.
    • Alle Dateien bitte in einer Datei zusammenfassen und im Original zum Lehrgang mitbringen.
Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung ist vorgesehen
Sonstiges

Hinweise:

  • Die Teilnehmergebühren bitte erst nach Erhalt der Rechnungen und unter Angabe der dort angegebenen Rechnungsnummer bezahlen.
  • Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise.
  • Bei Abmeldung vom Lehrgang nach Anmeldeschluss fallen Kosten an.
  • Einzelzimmer auf Nachfrage und nur bei Verfügbarkeit gegen Aufpreis. Die Klärung der Verfügbarkeit ist erst nach Meldeschluß möglich. Für ein Einzelzimmer erhebt das Haus einen Zuschlag.

 

Einreichung von geforderten Unterlagen: 

Alle geforderten Unterlagen müssen vorab eingereicht werden. Alle Unterlagen in eine PDF-Datei zusammenfassen. Der Datei-Name muss Vor- und Nachname enthalten und an eh-san@rp.dlrg.de senden..

Der Nachweis der Unbedenklichkeit nach §72a SGB VIII kann durch Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses im Lehrgang erbracht werden - bitte KEINESFALLS FÜHRUNGSZEUGNISSE HOCHLADEN oder per Mail senden

Die weiteren Modalitäten zum eFZ folgen per Mail.

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