Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. findest du hier .
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Der Gemeinsame Grundausbildungsblock (PO 180.1) ist Voraussetzung für die Teilnahme an einer Fachausbildung. Er muss vor der Fachausbildung absolviert werden.
- Satzung der eigenen OG
- stabile Internetverbindung
- Laptop mit Online-Zugang
Die Teilnahme an den Teilen "Didaktisch-methodischer Teil" und "Personen- und vereinsbezogener Teil" ist erforderlich, um eine Urkunde "Gemeinsamer Grundausbildungsblock" (180.1) für die geforderten 30 LE zu erhalten. Auf Anfrage können an Stelle des Teils "Didaktisch-methodischer Teil" bestimmte Ausbildungsgänge mit allgemeinen didaktisch – methodischen Inhalten anerkannt werden. Die entsprechenden Nachweise (z. B. Urkunde über den Gemeinsamen Grundausbildungsblock - Didaktik/Methodik, anderweitige anerkennbare Ausbildung) sind bis zum Meldeschluss per Mail bei der Lehrgangsleitung (anja.geisel@dlrg.org) einzureichen.
Die genauen Beginn-/Endezeiten des Lehrgangs werden den Lehrgangsteilnehmern über den detaillierten Lehrgangsplan bekannt gegeben.
In Abänderung der Teilnahmebedingungen gelten folgende Stornokostenregelungen:
Bei kurzfristiger Lehrgangsabsage durch den Teilnehmer kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.Nach einer Einzelfallprüfung können die Lehrgangsgebühren ggf. erlassen werden.
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