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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. findest du hier .
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Der Gemeinsame Grundausbildungsblock (PO 180.1) ist Voraussetzung für die Teilnahme an einer Fachausbildung. Er muss vor der Fachausbildung absolviert werden.
- Satzung der eigenen OG
- stabile Internetverbindung (Kamerapflicht)
- Laptop mit Online-Zugang
Im Vorfeld des Lehrgangs ist eine Hausaufgabe zuhause vorzubereiten. Das Thema geht den Teilnehmern ca. 1 Woche vor dem Lehrgang per Mail zu. Bitte zeitlich einplanen.
Die AKTIVE Mitarbeit während des Lehrgangs ist verpflichtend. Ein bloßes Einloggen in die Videokonferenz reicht nicht aus! Es besteht für die gesamte Videokonferenz Kamerapflicht. Bitte bei Auswahl des persönlichen Lernorts beachten.
Die Teilnahme an den Teilen "Didaktisch-methodischer Teil" und "Personen- und vereinsbezogener Teil" ist erforderlich, um eine Urkunde "Gemeinsamer Grundausbildungsblock" (180.1) für die geforderten 30 LE zu erhalten. Auf Anfrage können an Stelle des Teils "Didaktisch-methodischer Teil" bestimmte Ausbildungsgänge mit allgemeinen didaktisch – methodischen Inhalten anerkannt werden. Die entsprechenden Nachweise (z. B. Urkunde über den Gemeinsamen Grundausbildungsblock - Didaktik/Methodik, anderweitige anerkennbare Ausbildung) sind bis zum Meldeschluss per Mail bei der Lehrgangsleitung (anja.geisel@dlrg.org) einzureichen.
Die genauen Beginn-/Endezeiten des Lehrgangs werden den Lehrgangsteilnehmern über den detaillierten Lehrgangsplan bekannt gegeben.
In Abänderung der Teilnahmebedingungen gelten folgende Stornokostenregelungen:
Bei kurzfristiger Lehrgangsabsage durch den Teilnehmer kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.Nach einer Einzelfallprüfung können die Lehrgangsgebühren ggf. erlassen werden.
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