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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. findest du hier .
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1. Lizenzinhaber (KKS und DPO 181, 182 ,183) - wird für Lizenzverlängerung mit 15 LE anerkannt
2. alle in der Ausbildung tätigen Personen (auch ohne Lizenz)
Ein paar Worte zu Oliver Mohs: Oliver ist im Besitz einer B-Lizenz beim Deutschen Schwimmverband, war 20 Jahre Leistungssportler im Schwimmen, ist in der 1ten Bundesliga geschwommen, hat deutsche Mastersrekorde aufgestellt, ist mehrfacher NRW-Meister in der offenen Klasse geworden, war 5 Jahre lang für die Nachwuchsschwimmer am Stützpunkt Rheinland in Köln hauptverantwortlich, war 4 Jahre lang für die Topathleten der 1ten und 2ten Bundesliga im Triathlon beim KKT verantwortlich und hat letztes Jahr seinen ersten Ironman in Frankfurt gefinished (dabei mit Abstand die schnellste Schwimmzeit aller 3500 Altersklassenathleten),
Der Lehrgang wird im LV Rheinland-Pfalz mit 15 LE zur Lizenzverlängerung anerkannt.
Die aktive Teilnahme an der praktischen Wasserarbeit ist Voraussetzung für die Erlangung der entsprechenden Lerneinheiten, d. h. praktische Lerneinheiten, an denen nicht aktiv teilgenommen wurde, werden nicht bescheinigt.
Sollte dieses Modul zur Lizenzverlängerung genutzt werden, ist die Teilnahme samstags und sonntags jeweils bis zum Unterrichtsende notwendig.
Die genauen Lehrgangszeiten werden den Lehrgangsteilnehmern mit dem Lehrgangsplan bekannt gegeben. Die in der Ausschreibung angegebenen Zeiten sind als grobe Orientierung zu sehen.
In Abänderung der Teilnahmebedingungen gelten folgende Stornokostenregelungen:
Bei kurzfristiger Lehrgangsabsage durch den Teilnehmer kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.Nach einer Einzelfallprüfung können die Lehrgangsgebühren ggf. erlassen werden.
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