Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. findest du hier .
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1. Lizenzinhaber (KKS und DPO 181, 182 ,183) - Anerkennung für die Lizenzverlängerung mit 15 LE
2. alle in der Ausbildung tätigen Personen (auch ohne Lizenz)
Umgang mit mit der Ausrüstung (Maske, Schnorchel, Flossen) umzugehen
Richtige Atemtechnik: ruhiges, entspanntes Atmen durch den Schnorchel
Verhalten bei Wellengang, Strömung oder in der Nähe von Booten.
Partner- und Selbstsicherheit
An- und Ausziehen der Ausrüstung im Wasser
Effiziente Flossenschlag-Technik
Druckausgleich und Körperhaltung beim Ab-/Auftauchen
Vermeidung typischer Fehler wie beschlagene Masken, Krämpfe oder Überanstrengung
Die aktive Teilnahme an der praktischen Wasserarbeit wie auch an den praktischen Übungen in der Turnhalle ist Voraussetzung für die Erlangung der entsprechenden Lerneinheiten, d. h. praktische Lerneinheiten, an denen nicht aktiv teilgenommen wurde, werden nicht bescheinigt.
Die Teilnahme ist samstags und sonntags jeweils bis zum Unterrichtsende notwendig.
Die genauen Lehrgangszeiten werden den Lehrgangsteilnehmern mit dem Lehrgangsplan bekannt gegeben. Die in der Ausschreibung angegebenen Zeiten sind als grobe Orientierung zu sehen.
In Abänderung der Teilnahmebedingungen gelten folgende Stornokostenregelungen:
Bei kurzfristiger Lehrgangsabsage durch den Teilnehmer kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.Nach einer Einzelfallprüfung können die Lehrgangsgebühren ggf. erlassen werden.
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