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Grundausbildung / Vorstufe

Alle Interessenten für die Ausbildungsgänge zum

  • DLRG Lehrscheininhaber (PO 181),
  • DLRG Ausbilder Schwimmen (PO 182) und
  • DLRG Ausbilder Rettungsschwimmen (PO 183)

müssen die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllen und die aufgeführten Lehrgänge nachweisen, bevor sie zur eigentlichen Fachausbildung angemeldet werden können.

 

Hinweis: Ein bestimmter Stundenanteil der Grundausbildung ist bereits Bestandteil der oben genannten Ausbildungsgänge. Näheres kann den Rahmenrichtlinien entnommen werden.

 

Voraussetzungen (gemäß PO Ziff. 181.1, 182.1, 183.1, Rahmenrichtlinien und Vorgaben des Landesverbandes):

  • Zweijährige aktive Mitarbeit in der Ortsgruppe
  • Erwerb des Rettungsschwimmabzeichen Silber (Nachweis nicht älter als zwei Jahre)
  • Erste Hilfe Ausbildung (9 LE) oder höherwertige Qualifikation (Nachweis nicht älter als zwei Jahre - Achtung !! Abweichung gegenüber der Prüfungsordnung, aufgrund der Änderungen beim Sportbund -) oder EH - Training, (Nachweis nicht älter als zwei Jahre)
  • Schnorcheltauchabzeichen oder höherwertige Qualifikation (es sei denn, dass die Abnahmeberechtigung für das Deutsche Schnorcheltauchabzeichen nicht erworben werden soll)
     
  • Der Lehrscheinanwärter benötigt unbedingt für die Ausbildung Unterrichtsmaterialien "Lehrpaket für Lehrscheinanwärter (Bestellnummer 16708688, Preis 59,90 EUR Stand März 2012)", die ihm die Ortsgruppe zur Verfügung stellen muss.

 

Lehrgänge (gemäß PO Ziff. 181.1, 182.1, 183.1 und Rahmenrichtlinien):

  • Ausbildungsassistentenlehrgang Rettungsschwimmen (ca. 30 LE) (gilt nicht für Ausbilder Schwimmen)
  • Ausbildungsassistentenlehrgang (Sportassistent) Schwimmen (ca. 30 LE) (gilt nicht für Ausbilder Rettungsschwimmen)
  • erfolgreiche Durchführung eines Rettungsschwimmkurses (in der Ortsgruppe) unter Aufsicht eines Ausbilders (Erprobung und Vertiefung) bitte Formblatt benutzen (gilt nicht für Ausbilder Schwimmen)
  • erfolgreiche Durchführung eines Schwimmkurses (in der Ortsgruppe) unter Aufsicht eines Ausbilders (Erprobung und Vertiefung) - bitte Formblatt benutzen (gilt nicht für Ausbilder Rettungsschwimmen)
  • Gemeinsamer Grundausbildungsblock - didaktisch-methodische Grundlagen - ( 15 UE)
  • Gemeinsamer Grundausbildungsblock - personen-/vereinsbezogener Bereich - (15 UE)

 

Vorzulegende Anträge / Unterlagen (gemäß PO Ziff. 181.1, 182.1, 183.1, Rahmenrichtlinien und Vorgaben des Landesverbandes):

  1. Originalurkunden / Originalnachweise zu den aufgeführten  Lehrgängen und Voraussetzungen
     
  2. Antrag auf Erteilung / Verlängerung der Lizenz "Trainer C Breitensport - Rettungsschwimmen" beim Landesverband Rheinland-Pfalz (nur Lehrscheinanwärter)
     
  3. Prüfungskarte für den Lehrschein der DLRG (Bestellnummer 16401342 /  Bestandteil des Lehrpakets für Lehrscheininhaber Bestellnummer 16708688) mit Befürwortung von der Ortsgruppe und dem Bezirk
     
  4. Personalbogen für Anwärter der DLRG Qualifikationen (Ausbilder Schwimmen, Ausbilder Rettungsschwimmen und Lehrscheininhaber)
     
  5. Nachweis über die Mitgliedschaft in der DLRG (Ausnahme vgl. PO) auf dem "Antrag auf Erteilung der Lizenz Trainer C" (siehe Nr. 2) und dem Personalbogen (siehe Nr. 5)

 

 

 

Um die Übersicht zu behalten, können die Voraussetzungen in eine

eingetragen und abgehakt werden.

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