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Die Ausstattung von Motorrettungsbooten der DLRG

Motorrettungsboote (MRB) der DLRG sind ihrem Einsatzzweck entsprechend ausgestattet.
Dazu zählen die Mindestausrüstung, die auch Sicherheitsausrüstung genannt wird, sowie die Sanitätsausstattung.
Je nach Platz und Einsatzgebiet kann auf dem MRB zusätzliche Ausrüstung (Sonderausstattung) mitgeführt werden.
Die Kommunikation erfolgt im DLRG-Betriebsfunk (Einsatzstellenfunk). Rheinfunk, sowie BOS-Funk können, abhängig vom Einsatzgebiet und der Zusammenarbeit mit anderen BOS, ebenfalls vorhanden sein.

Der Einsatz des blauen Funkellichtes (Blaulicht) regelt auf RHEIN und MOSEL der § 3.27 der entsprechenden Verordnung.

Voraussetzung zur Ausstattung des MRB mit einem blauen Funkellicht ist, dass die das MRB betreibende Gliederung - über den Landesverband - bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung einen Antrag auf Genehmigung (Aufnahme in die Liste der "Blaulicht-Berechtigten") stellt. Der Verwaltungsakt ist kostenpflichtig und beinhaltet Auflagen:

Das MRB muss mit einer Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet sein.
Der Bootsführer / Bootsgast muss über die Qualifikation "UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk" (UBI) verfügen.

Das Führen des blauen Funkellichtes ist nur zur Absicherung bei Rettungseinsätzen gestattet!

Die Nutzung des blauen Funkellichtes beinhaltet kein "Sondervorfahrtsrecht" und berechtigt nicht zu verkehrsregelnden Maßnahmen / nautischen Anweisungen an den übrigen Schiffsverkehr!

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