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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. findest du hier .
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Am vergangenen Wochenende wurde der Lehrgang PSA-Sachkunde gegen Absturz in Rheinland-Pfalz durchgeführt.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) müssen hohen Anforderungen genügen. Neben der sachgerechten Benutzung dieser lebensrettenden Systeme ist jeder Unternehmer und damit auch die DLRG nach gesetzlichen Bestimmungen und berufsgenossenschaftlichen Regeln dazu verpflichtet, persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz und PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen mindestens einmal jährlich durch eine dazu befähigte Person prüfen zu lassen. Diese Sachkundeprüfung kann an externe Dienstleister abgegeben oder auch intern durch entsprechend geschulte Mitglieder durchgeführt werden.
Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz hat und mit einschlägigen Vorschriften, Regeln und Normen soweit vertraut ist, dass er deren arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung beurteilen kann. Personen, die über ausreichende Kenntnisse hinsichtlich des Einsatzes und Umganges mit PSA gegen Absturz verfügen, können diese Kompetenzen zusätzlich durch eine Schulung nach dem DGUV Grundsatz 312-906 (bisher BGG 906) "Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz" erlangen.
Die Teilnehmer stellten sich vor diesem Hintergrund einem intensiven Wochenende mit umfangreicher Theorie und vielen praktischen Prüfungen.
Am späten Nachmittag konnten alle Teilnehmer müde, aber zufrieden aus dem verträumten Moselort die Heimfahrt antreten. Mit den neu erworbenen Fertigkeiten und mit bestandener Prüfung stehen sie nun in ihren Gliederungen als Garant für die Einsatzfähigkeit der PSA ihren Kameradinnnen und Kameraden zur Verfügung.
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