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Einführungstermin

Der Einführungstermin für die gegenseitige Anerkennung ist der 01.01.2017. 

 

 

 

Anerkennung der JuLeiCa für den GGAB

Wenn der Teilnehmer zuerst die JuLeiCa erworben hat, werden ihm Ausbildungsinhalte der JuLeiCa anerkannt. 

Der Teilnehmer muss verpflichtend Ausbildungsinhalte in der Ausbildung „Gemeinsamer Grundausbildungsblock, Teil 1, didaktisch/methodischer Teil“ besuchen.

Der Teilnehmer erhält hierüber eine Teilnahmebescheinigung.

Nach dem Besuch der zuvor genannten Lerneinheiten und der Vorlage einer gültigen JuLeiCa (Erwerb ab dem 01.01.2015) bekommt der Teilnehmer eine Urkunde / ATN-Nachweis über die Qualifizierung „Gemeinsamer Grundausbildungsblock“ (ATN 173, DPO 180.1) ausgehändigt. 

Anerkennung des GGAB für die JuLeiCa

Wenn der Teilnehmer zuerst die Qualifizierung „Gemeinsamer Grundausbildungsblock“ (kurz: GGAB) erworben hat, werden ihm Ausbildungsinhalte des GGAB anerkannt. 

Der Teilnehmer muss verpflichtend an dem 3. JuLeiCa-Wochenende folgende Ausbildungsinhalte mit den JuLeiCa-Ergänzungsthemen für die GGAB-TN besuchen.

Der Teilnehmer erhält hierüber eine Teilnahmebescheinigung.

Nach dem Besuch der zuvor genannten Lerneinheiten und der Vorlage einer gültigen Urkunde / ATN-Nachweis über die Qualifizierung „Gemeinsamer Grundausbildungsblock“ (ATN 173, DPO 180.1) kann der Teilnehmer die JuLeiCa beantragen.  

Anerkennung älterer JuLeiCas

Die vor dem Stichtag 01.01.2015 ausgestellten JuLeiCas weisen nicht die erforderlichen Ausbildungsinhalte gemäß Anlage 1 „Ausbildungsinhalte GGAB-JuLeiCa“ auf, da diese nach einem anderen Ausbildungskonzept durchgeführt wurden. Das vor dem 01.01.2015 genutzte JuLeiCa-Ausbildungskonzept weist zu viele Abweichungen zu dem aktuellen JuLeiCa-Ausbildungskonzept auf. Demzufolge kann eine Anerkennung von JuLeiCas, die vor dem 01.01.2015 ausgestellt wurden nicht erfolgen. 

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