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Fachausbildung zum

  • DLRG Ausbilder Schwimmen / Rettungsschwimmen ( Lehrschein ) - PO 181 mit Trainer C Breitensport - Rettungsschwimmen,

  • DLRG Ausbilder Schwimmen (PO 182) oder

  • DLRG Ausbilder Rettungsschwimmen (PO 183)

 

Voraussetzungen für die Fachausbildung sind

  1. Alle bei der Grundausbildung  / Vorstufe genannten Voraussetzungen
  2. Mindestalter 17 Jahre bei Beginn der Fachausbildung
  3. Verbindliche Anmeldung zur Fachausbildung auf Formblatt des Landesverbandes

 

Die Fachausbildung ist derzeit wie folgt gegliedert:

  • Fachmodul 1 (Ausbilder Rettungsschwimmen 1/2): Erlernen sportlicher Bewergung in Theorie und Praxis, anatomisch-physiologische Grundlagen / Erste Hilfe / HLW (2 Tage)
  • Fachmodul 2 (Ausbilder Rettungsschwimmen 2/2): Lebensalter- und sportartbezogene Kenntnisse im Bereich Rettungsschwimmen, personen- und vereinsbezogene Kenntnisse (2 Tage)
  • Fachmodul 3 (Ausbilder Schwimmen 1/1): Erlernen sportlicher Bewergung / Beweguns- und sportartbezogene Kenntnisse im Bereich Schwimmen, personen- und vereinsbezogene Kenntnisse (2 Tage)

 

Hinweis:

  • Die Fachausbildung für den DLRG Lehrscheininhaber (PO 181) umfasst alle drei Fachmodule.
  • Die Fachausbildung für den DLRG Ausbilder Schwimmen (PO 182) umfasst das Fachmodul 3.
  • Die Fachausbildung für den DLRG Ausbilder Rettungsschwimmen (PO 183) umfasst das Fachmodul 1 und 2.

 

Prüfung zum

  • DLRG Ausbilder Schwimmen / Rettungsschwimmen ( Lehrschein ) - PO 181 mit Trainer C Breitensport - Rettungsschwimmen,

  • DLRG Ausbilder Schwimmen (PO 182) oder

  • DLRG Ausbilder Rettungsschwimmen (PO 183)

 

Zur Prüfung wird derjenige eingeladen, der alle bisher aufgezeigten Voraussetzungen erfüllt hat. Hierzu gehört die Grundausbildung / Vorstufe und die Fachausbildung.

 

Die Lizenzen

  • Lehrschein (DLRG Ausbilder Schwimmen / Rettungsschwimmen - PO 181),
  • Ausbilder Schwimmen (PO 182) und
  • Ausbilder Rettungsschwimmen (PO 183)

werden erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgehändigt.

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