Aufgabenbeschreibung des Referates IuK
            
 Das Referat hat folgende Aufgaben (die Aufzählungen sind beispielhaft):
- Absprachen und Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Technischen Leitung Einsatz des Landesverbandes
 - Auswahl und Einsatz von qualifizierten Ausbildern / Prüfern
 - Absprachen von Ausbildungs- und Prüfungstätigkeiten
 - Beratung bei der Organisation und Aufstellung von Einsatzgruppen sowie deren fernmeldetechnischer Ausstattung
 
- Federführende Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten IuK 
 - Teilnahme an den Referenten-Fachtagungen (ReFa)
 
- Verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung von Sprechfunkern, Ausbildern und Einsatzkräften nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung, der Sprechfunkdienstanweisung und ergänzenden Landesrechtlichen Bestimmungen
 - Verantwortlicher "Betriebsleiter" gemäß Ziffer 3.1 der Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG
 
- Verantwortliche Überwachung der Einsatzfähigkeit der im LV eingesetzten Fernmeldemittel sowie der Befähigung der eingesetzten Sprechfunker
 - Absprachen und Zusammenarbeit mit den Referenten IuK der Bezirke
 - Vorgabe der Organisation und Überwachung der fachbezogenen Ausbildung
 
- Informationsaustausch / Kontaktpflege mit/zu Behörden, Verbänden und anderen Organisationen
 - Federführende Durchführung der erforderlichen Genehmigungsverfahren zum Betreiben von Funkanlagen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und ergänzenden Verwaltungsvorschriften
 - Organisation / Verwaltung (An-, Ab- und Änderungsmeldungen) zu im LV RLP betriebenen Fernmeldemitteln des DLRG-Betriebsfunks und des BOS-Sprechfunks (Analog-und Digitalfunk)
 - Beratung der Untergliederungen bei der Beschaffung und der Inbetriebnahme von Fernmeldemitteln (Betriebsfunk, BOS-Funk, Rheinfunk)
 
- Führung und Fortschreibung von fachbezogenen statistischen Daten
 - Erhebung von Jahresmeldungen über im LV vorhandene / betriebene Fernmeldemittel, Zusammenfassung der Meldungen und Weiterleitung an die vorgesehenen Empfänger