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Der Einsatz von Motorrettungsbooten der DLRG

Die Bootsführer der DLRG werden mit ihren Booten und Mannschaften zur Überwachung von Badenden und Wassersport-treibenden eingesetzt.
Dafür benötigen sie Einsatzmittel - u. a. Motorrettungsboote (MRB)

MRB der DLRG 

  • sind besonders ausgerüstet (Rettungs- und Sanitätsausrüstung)
  • nach den DLRG-Standards (CD) gekennzeichnet; die amtliche Kennzeichnung entfällt
  • unterliegen nicht der gesetzlichen Führerscheinpflicht
  • dürfen nur mit einem für das Einsatzgebiet gültigen Bootsführerschein gefahren werden 

Den qualifizierten Führer eines MRB nennt man Bootsführer. Der Bootsführer ist für die Einsatzfähigkeit und die Einsatzbereitschaft des ihm anvertrauten MRB verantwortlich. Er wird unterstützt durch die Bootsgasten.

Die Besatzung eines MRB besteht aus dem Bootsführer und mindestens einem Bootsgast.

Bootsführer ist

  • jeder mit der Führung des MRB beauftragte Rettungsschwimmer, im Besitz des Bootsführerscheins der DLRG und für das Einsatzgebiet fahrberechtigt

Bootsgast (je nach Einsatzart 1-2) ist

  • ein "geprüfter" Rettungsschwimmer mit ausreichenden bootstechnischen   Kenntnissen, die es ihm ermöglichen, unter Verantwortung des Bootsführers an Bord bestimmte Teilfunktionen ausführen zu können.

Wer ordnet den Einsatz eines MRB an?

Der Leiter  Einsatz  (Delegation auf den Wachdienstleiter o. ä. Funktionsträger möglich) der das MRB betreibenden Gliederung ordnet den Einsatz an und trägt Verantwortung

  • für das Einhalten einschlägiger Vorschriften insbesondere aus der Bootsdienstanweisung der DLRG  
  • für die Kontrolle der Bootsführerscheine und
  • die Kontrolle evtl. zusätzlicher Auflagen der das MRB betreibenden Gliederung

Haftpflicht / Versicherungsschutz

Der Bootsführer haftet für grobfahrlässig verursachte Schäden an Personen und Sachen (Verschuldenshaftung).
Die   Gliederung haftet als „Halter“ für den "Einsatz" des von ihr eingesetzten MRB (Gefährdungshaftung).

Die Bootsführer sind versichert im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der DLRG.
Vorhandene MRB (Bestand) sind versichert aufgrund der (Vor-) Jahresmeldung im Statistischen Jahresbericht. Neu in Dienst gestellte MRB gelten im Rahmen der vertraglichen Vorsorgeversicherung als versichert. Die Bootshaftpflichtversicherung ist kostenpflichtig (Umlageverfahren mit der DLRG-Materialrechnung).

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