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Die Ausbildung im Katastrophenschutz

Auf Grundlage der Prüfungsordnung 8 - Katastrophenschutzausbildung findet im LV Rheinland-Pfalz die Aus- und Fortbildung von Helfern und Führungskräften statt.

Dies sind:

Grundlagenausbildung (Ausbildungsebene: Bezirk / Ortsgruppe)

  • Basisausbildung Einsatzdienst (Modul 401)
  • Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Rettungsschwimmschein Silber (Modul 152)

Aufbauausbildung (Ausbildungsebene: Bezirk / Ortsgruppe)

  • Ausbildung Sanitätshelfer (Modul 331)
  • Aufbaumodul „Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung
  • von Wasserflächen“ (Modul 402)
  • Aufbaumodul „Grundlagen des Katastrophenschutzes und der öffentlichen Gefahrenabwehr“ (Modul 811)
  • Landesspezifische Ausbildung (Modul 812)

Führungsausbildung (Ausbildungsebene: Landesverband, ab Zugführer Bundsverband)    

  • Führungslehre-Ausbildung (Modul 421) (obliegt dem Aufgabengebiet Wasserrettungsdienst)
  • Truppführer (Modul 830)
  • Gruppenführer (Führen in der Führungsstufe A) (Modul 831)
  • Zugführer / Einsatzführer (Führen in der Führungsstufe B) (Modul 832)
  • Verbandsführer (Führen in der Führungsstufe C) (Modul 833)

Ergänzungsausbildung-RLP  (Ausbildungsebene: Landesverband)
Die landesspezifische Ergänzungsausbildung erfolgt auf Grundlage des LBKG, der Dienstvorschrift 100 (DV 100-RP) und der Führungsdienstrichtlinie (FüRi):

  • Zusatzausbildung Rheinland-Pfalz (auch Fortbildung für Führungskräfte)
  • Unterstützung der Einsatzleitung (EL-U)

Ergänzungsausbildung Führung (Ausbildungsebene: Bundesverband)
Die Ergänzungsausbildung Führung erfolgt auf Grundlage der Prüfungsordnung 8:

  • Grundlagen der Stabsarbeit (Führen in der Führungsstufe D) (Modul 841)
  • Fachberater in Katastrophenschutz-Stäben/Einsatzleitungen (Modul 842)

Lehrgänge & Fortbildungen

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